Das Freiwilligengesetz (FreiwG)
Service für Freiwillige
Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement
Am 1. Juni 2012 trat das Bundesgesetz zur Förderung von freiwilligem Engagement (Freiwilligengesetz - FreiwG), veröffentlicht im BGBl. I Nr. 17/2012, in Kraft. Das Gesetz ist die gesetzliche Grundlage für die Rahmenbedingungen und Strukturen zur Förderung der Freiwilligentätigkeit in Österreich. Außerdem behandelt es die Durchführung des freiwilligen Sozialjahres, des freiwilligen Umweltschutzjahres, des Gedenkdienstes und des Friedens- und Sozialdienstes im Ausland.
Mehr Informationen zum Freiwilligengesetz unter www.freiwilligenweb.at!