Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum
Unterscheidung ist enorm wichtig!
Die meisten Lebensmittel sind mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet. Einige wenige tragen das Verbrauchsdatum. Um unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden ist es wichtig, den Unterschied zwischen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum zu kennen.
Mindesthaltbarkeitsdatum „mindestens haltbar bis ..."
Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist eine Garantie des Herstellers, dass spezifische Produkteigenschaften wie z.B. Geruch, Farbe, Geschmack, Konsistenz bei ungeöffneten Produkten bis zum angegebenen Datum unverändert bleiben. Voraussetzung dafür ist die richtige Lagerung. Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten haben, sind deshalb in den meisten Fällen noch länger genießbar und gehören nicht automatisch in die Tonne. Bei überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum gilt es daher die eigenen Sinne - sehen, riechen, schmecken - einzusetzen und diesen zu vertrauen. Sieht ein Produkt noch gut aus, riecht normal und schmeckt gut, kann es noch verbraucht werden.
Verbrauchsdatum „verbrauchen bis ..."
Das Verbrauchsdatum ist auf einigen, besonders leicht verderblichen, tierischen Produkten (z.B. Geflügel, Hackfleisch, Fisch, ...) zu finden. Dabei gilt, im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum, sobald das Verbrauchsdatum überschritten ist, ist das Produkt zu entsorgen, da ansonsten die Gefahr einer Lebensmittelvergiftung besteht. Bei Produkten mit Verbrauchsdatum ist zu beachten, dass diese schon beim Transport nach Hause möglichst kühl gehalten werden. Außerdem sind angegebene Lagerungshinweise genauestens einzuhalten.