Ausgleichszulage in Benachteiligten Gebieten
Erfolgsgeschichten - Land Steiermark
Die Ausgleichszulage stellt eine Zahlung für naturbedingte Nachteile zugunsten von landwirtschaftlichen Betrieben in Berggebieten und anderen benachteiligten Gebieten dar. Sie leistet einen Beitrag zur Aufrechterhaltung einer nachhaltigen Bodennutzung, zur Vermeidung der Folgen abnehmender Bewirtschaftung (z.B. Erosion, Verwaldung, Verlust der Artenvielfalt) und anerkennt die im öffentlichen Interesse erbrachten Leistungen der Betriebe zur Aufrechterhaltung der Besiedlung bzw. zur Sicherung einer lebensfähigen Gemeinschaft und Funktionsvielfalt im ländlichen Raum, zum Erhalt und zur Pflege der Infrastruktur, zum Schutz vor Naturgefahren und zur Schaffung der Grundlagen für Erholung und Tourismus sowie zur Erhaltung des ländlichen Kulturerbes.
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss mindestens 2 ha landwirtschaftliche Nutzfläche im benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiet ordnungsgemäß bewirtschaften, die Bestimmungen für einen „aktiven Bewirtschafter" gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 erfüllen, eine ausreichende betriebliche Ausstattung für den jeweiligen Bewirtschaftungszweck haben sowie die Ausgleichszulage im Rahmen des Mehrfachantrages "Flächen" (ab 01.04. bis 15.05.) beantragen.