Umsetzung der Agenda 2030 in der steirischen Landesverwaltung
2. SDG Bericht 2022
Vision und Ziele
Die Steiermärkische Landesregierung hat am 15. Dezember 2016 die AGENDA 2030 zustimmend zur Kenntnis genommen und zugleich den Auftrag an die steirische Nachhaltigkeitskoordination erteilt ein Konzept zur Umsetzung in der steirschen Landesverwaltung auszuarbeiten.
Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen (UN) soll als neutraler Rahmen für die Steiermark genutzt werden, um durch die Verbindung von Wirkungszielen der Globalbudgets des Landes Steiermark mit den Subzielen der globalen Nachhaltigkeitsziele
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eine bessere Bündelung der Kräfte auf einen gemeinsamen Gesamtauftrag hin zu erreichen,
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eine bessere Kopplung von Globalbudgets und übergeordneten Zielen sicherzustellen und
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duch eine Intensivierung der themenbezogenen Zusammenarbeit in der Landesverwaltung
den Wohlstand der Steiermark nachhaltig sicherzustellen.
Für die Steiermark bietet sich aufgrund der bereits im Jahr 2015 eingeführten "Wirkungsorientierten Haushaltsführung" die Chance, mit den bereits vorhandenen Planungs- und Berichtsinstrumenten die UN-Nachhaltigkeitsziele zu implementieren und damit den Verwaltungsaufwand für die Berichterstattung entsprechend schlank zu halten.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten setzt das Land Steiermark Nachhaltigkeit auf kommunaler sowie betrieblicher Ebene um und hat in allen Ressorts Projekte, Aktivitäten und Maßnahmen gesetzt, um die Steiermark zukunftsfit zu machen. Die Agenda 2030 kann nun zum Anlass genommen werden, das Erreichte sichtbar zu machen, zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
Die globalen Nachhaltigkeitsziele (SDG) sind
- breit genug, damit jedes Ressort und jede Abteilung seinen/ ihren Platz findet,
- neutral und übergeordnet genug, damit Kooperationen und Synergien möglich sind,
- für die Steiermark soweit konkretisierbar, dass jedes Ressort und jede Abteilung die eigenen Aktivitäten in diesen größeren Rahmen gut einordnen kann und diese Aktivitäten damit auch eine größere strategische Bedeutung erhalten.
Im Mittelpunkt der Arbeit war die Verknüpfung der Wirkungsorientierung, als integraler Bestandteil der Haushaltsführung mit den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der UN-Agenda 2030. Dieses SDG - Modell Steiermark strebt an, die SDG in sehr transparenter Form in der wirkungsorientierten Haushaltsführung zu integrieren und die Umsetzung der einzelnen Ziele zu belegen. Damit werden nicht nur die völkerrechtlichen Verpflichtungen in der Steiermark erfüllt, sondern es steht auch ein Instrument zur Verfügung, mit der die strategische Ausrichtung und Abstimmung mit den Wirkungszielen kontinuierlich verbessert werden kann. Die wesentlichen Erkenntnisse und Empfehlungen aus den Arbeiten sind im Endbericht zusammengefasst und die konkreten Darstellungen zur Umsetzung in den einzelnen Ressorts (Stand: 2017) ausführlich beschrieben.
Der Ergebnisbericht zum Projekt wurde am 8. Februar 2019 von der Steiermärkischen Landesregierung einstimmig zur Kenntnis genommen.
Mit dem 2. SDG-Bericht 2022 zur Umsetzung der Agenda 2030 in der steirischen Landesverwaltung liegt nunmehr der Folgebericht vor. Dieser wurde in der Regierungssitzung vom 15.12.2022 zur Kenntnis genommen und basiert auf den Zahlen und Fakten des Rechnungsabschlusses 2020. Ergänzend dazu wird unter Einbindung der SDG-Indikatoren für die Steiermark (Bericht der Statistik Austria, Dezember 2021) der Umsetzungsgrad bei den einzelnen Zielen dargestellt und anhand von konkreten Beispielen aus den verschiedenen Einrichtungen des Landes untermauert mit welchen Projekten und Maßnahmen an der Umsetzung mitgewirkt wird.
Die erfolgreiche Implementierung der Agenda 2030 in die sektoralen Programmplanungen des Landes Steiermark ist eine Herausforderung, die seitens der steirischen Nachhaltigkeitskoordination mit großem Engagement angenommen wird. Die ressortübergreifende Umsetzung der Agenda 2030 ist eine große Herausforderung, aber auch eine Chance, unseren nachfolgenden Generationen eine Welt in Frieden und mit annähernd gleichen Entwicklungsmöglichkeiten zu hinterlassen.